Um dem Anspruch unserer Klienten und nicht zuletzt den Ansprüchen des weiten und zugleich komplexen Rechtsgebietes Medizinrecht gerecht werden zu können, haben wir unsere Tätigkeiten ausschließlich auf das Gesundheitsrecht und die sich damit häufig überschneidenden Rechtsgebiete, Arbeits- und Sozialrecht, einschließlich Sozialversicherungsrecht (z.B. Krankenversicherung, Alterssicherung der Landwirte, Hilfsmittelbedarf), sowie Versicherungsrecht, konzentriert.
Dabei werden wir gezielt für beide Seiten tätig, d.h. sowohl für Leistungserbringer wie für Patienten. Denn nur wer seinen jeweiligen Kontrahenten, dessen Denkweise und Taktik kennt, kann die Rolle des Angreifers effektiv ausfüllen bzw. sich erfolgreich verteidigen. Nur so können wir der wohlverstanden Interessenlage des Mandanten im konkreten Fall gerecht werden und mit dem jeweiligen Gegenüber in der Sache konsequent, aber fair und moderat im Ton verhandeln.
Aus unserer Sicht kann nur durch eine tatsächlich praktizierte fachliche Ausrichtung die Qualität der anwaltlichen Beratung und Vertretung sichergestellt werden.
Wir werden für Sie im gesamten Bundesgebiet tätig und sind vor allen deutschen Gerichten - Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und Oberste Bundesgerichte - vertretungsberechtigt (Ausnahme Zivilsenate des BGH).